§ 1 Zur Ausleihe berechtigte Personen
Die Ausleihe von Geräten oder Gegenständen darf nur durch Hochschulangehörige erfolgen, die Überprüfung findet durch entweder die Verifikation via Mail oder das Sichten des Studierenden-/Mitarbeiterausweis statt. Studierende werden mit Ihrem Anliegen Mitarbeitenden der Hochschule bevorzugt. Die Ausleihe wird durch unterzeichnung von Formular 1 (Ausleihe von Gegenständen der Studierendenvertretung) bestätigt.
§ 2 Verwendungsraum der Geräte
Ausgeliehene Geräte dürfen den Campus grundsätzlich nicht verlassen, Ausnahmen zu dieser Regel entscheidet der Sprecherrat mit mindestens einer Woche Vorlauf und die Vorsitzenden unterzeichnen Formular 2 (Zusatzgenehmigung zur Verwendung außerhalb des Campus)
§ 3 Zum Verleih berechtigte Personen
Der Verleih darf nur von dem wie folgt bestimmten Personenkreis stattfinden:
- Der Sprecherrat darf alle Geräte oder Gegenstände verleihen
- Studierendenvertreter des Hochschulkinos dürfen nur Geräte oder Gegenstände die auch für die Durchführung des Hochschulkinos verwendet werden verleihen
- Studierendenvertreter der Hochschulband dürfen Geräte des Bandraums verleihen
§ 4 Rückgabe der Geräte
Rückgabe der Geräte darf nur an die verleihende Person erfolgen.
§ 5 Gültigkeit
Diese Richtlinie tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Studentischen Konvent am 19.10.2022
statt.