Ein NC (Numerus Clausus) entsteht immer dann, wenn für einen zulassungsbeschränkten
Studiengang mehr gültige Bewerbungen als Studienplätze vorliegen. Dann wird auf
Basis der Durchschnittsnoten eine Rankingliste aller Bewerber erstellt, der
Bewerber auf Platz 1 bekommt zuerst einen Platz, der Bewerber auf Platz 2
bekommt danach einen Platz usw. Die Durchschnittsnote des letzten
Bewerbers, der eine Zulassung erhält, ist der Numerus Clausus des Verfahrens.
Der NC kann also in Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerber und deren
Durchschnittsnoten von Verfahren zu Verfahren schwanken, weswegen die
Grenzwerte der vergangenen Semester lediglich als grobe Orientierung dienen
können.