Deferment deutsch

Ein Aufschub ist nicht möglich. Sie müssen den Immatrikulationsprozess innerhalb der jeweiligen Frist abschließen, unabhängig davon, dass Sie nicht rechtzeitig in Deutschland ankommen können. Der Immatrikulationsprozess erfolgt vollständig online. Andernfalls müssen Sie sich erneut bewerben.

Sobald Sie eingeschrieben sind, können Sie jederzeit am Unterricht teilnehmen. Eine verspätete Ankunft ist kein Problem; die entsprechenden Bestätigungsschreiben für Visumsangelegenheiten werden über das Bewerbungsportal bereitgestellt. Im schlimmsten Fall verlieren Sie ein Semester und beginnen Ihr Studium im nächsten Semester. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Prüfungsfristen dadurch nicht unterbrochen werden; Ihre studienbezogenen Verpflichtungen bleiben davon unberührt.

Beachten Sie außerdem, dass die Gebühren auch dann jedes Semester zu entrichten sind, wenn Sie sich nicht in Deutschland aufhalten.

Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt 3+2 Semester. Alle Prüfungen müssen bis zum Ende des 5. Semesters zum ersten Mal abgelegt worden sein. Andernfalls werden sie automatisch als „nicht bestanden” bewertet (einschließlich der Masterarbeit). Für die Masterarbeit gibt es dann einen weiteren Versuch, für alle anderen Prüfungen haben Sie zwei weitere Versuche, d. h. der Studiengang ist nicht auf fünf Semester begrenzt.

Wenn Sie verspätet ankommen und nachweisen können, dass Sie Ihr Visum rechtzeitig beantragt haben, können Sie eine Verlängerung der Prüfungsfristen um die versäumte Zeit beantragen. Diesen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie persönlich in Deutschland sind. Versäumte Module (und Prüfungen) können Sie später zusammen mit den Studierenden des folgenden Jahrgangs nachholen. Ihre Studiendauer verlängert sich dadurch entsprechend.

Der Antrag auf Regelfristverlängerung ist im PRIMUSS-Portal unter „Anträge und Nachrichten > Antrag/Formular auswählen > Sonstiges > Allgemeiner Antrag” zu finden.

Das Antragsformular ist leer, d. h. die Studierenden können detailliert darlegen, warum sie eine Verlängerung benötigen und welche Gründe dafür vorliegen. Der Antrag und die entsprechenden Nachweise (Empfangsbestätigung/Antragsschreiben der Visastelle/Botschaft und Vorlage des Visums im Reiseantrag – Kopie des Personalausweises mit Einreisestempel in Deutschland) sollten unmittelbar nach der Einreise eingereicht werden, idealerweise zusammen mit der Adressänderung (Änderung der Adresse vom Ausland zur deutschen Adresse) auf dem Studierendenportal.