Ein Aufschub ist nicht möglich. Sie müssen den
Immatrikulationsprozess innerhalb der jeweiligen Frist abschließen, unabhängig
davon, dass Sie nicht rechtzeitig in Deutschland ankommen können. Der
Immatrikulationsprozess erfolgt vollständig online. Andernfalls müssen Sie sich
erneut bewerben.
Sobald Sie eingeschrieben sind, können Sie
jederzeit am Unterricht teilnehmen. Eine verspätete Ankunft ist kein Problem;
die entsprechenden Bestätigungsschreiben für Visumsangelegenheiten werden über
das Bewerbungsportal bereitgestellt. Im schlimmsten Fall verlieren Sie ein
Semester und beginnen Ihr Studium im nächsten Semester. Bitte beachten Sie
jedoch, dass Ihre Prüfungsfristen dadurch nicht unterbrochen werden; Ihre
studienbezogenen Verpflichtungen bleiben davon unberührt.
Beachten Sie außerdem, dass die Gebühren auch dann
jedes Semester zu entrichten sind, wenn Sie sich nicht in Deutschland
aufhalten.
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang
beträgt 3+2 Semester. Alle Prüfungen müssen bis zum Ende des 5. Semesters zum
ersten Mal abgelegt worden sein. Andernfalls werden sie automatisch als „nicht
bestanden” bewertet (einschließlich der Masterarbeit). Für die Masterarbeit
gibt es dann einen weiteren Versuch, für alle anderen Prüfungen haben Sie zwei
weitere Versuche, d. h. der Studiengang ist nicht auf fünf Semester begrenzt.
Wenn Sie verspätet ankommen und nachweisen können,
dass Sie Ihr Visum rechtzeitig beantragt haben, können Sie eine Verlängerung
der Prüfungsfristen um die versäumte Zeit beantragen. Diesen Antrag können Sie
nur stellen, wenn Sie persönlich in Deutschland sind. Versäumte Module (und
Prüfungen) können Sie später zusammen mit den Studierenden des folgenden
Jahrgangs nachholen. Ihre Studiendauer verlängert sich dadurch entsprechend.
Der Antrag auf Regelfristverlängerung ist im PRIMUSS-Portal unter „Anträge und Nachrichten > Antrag/Formular auswählen > Sonstiges > Allgemeiner Antrag” zu finden.
Das Antragsformular ist leer, d. h. die Studierenden können detailliert darlegen, warum sie eine Verlängerung benötigen und welche Gründe dafür vorliegen. Der Antrag und die entsprechenden Nachweise (Empfangsbestätigung/Antragsschreiben der Visastelle/Botschaft und Vorlage des Visums im Reiseantrag – Kopie des Personalausweises mit Einreisestempel in Deutschland) sollten unmittelbar nach der Einreise eingereicht werden, idealerweise zusammen mit der Adressänderung (Änderung der Adresse vom Ausland zur deutschen Adresse) auf dem Studierendenportal.