Gleichwertige Fächer aus einem vorherigen Studium, Berufsausbildungen, Fortbildungen, Praktika oder Berufserfahrung können immer erst nach erfolgreicher Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation und nur auf Antrag angerechnet werden. Es wird dabei jeder Einzelfall anhand der eingereichten Unterlagen vom jeweiligen Fachvertreter eingehend geprüft. Über mögliche Chancen einer Anrechnung kann im Vorfeld leider keine Aussage getroffen werden.
Dies ist geregelt in der Allgemeinen Prüfungsordnung der THI, veröffentlicht hier: https://www.thi.de/hochschule/ueber-uns/hochschulorganisation/stabsstelle-recht/allgemeine-satzungen
Informationen über den Erlass von Pflichtpraktika finden Sie hier:
Allgemeine Informationen über die Ableistung von Pflichtpraktika (thi.de)
Wir empfehlen Ihnen, den Anrechnungsprozess so bald wie möglich nach der Immatrikulation anzustoßen.